Die Baubranche hat den Ruf, eine sehr schlechte Zahlungsmoral zu haben – und das nicht ganz zu unrecht. Sicher hast du als Handwerksunternehmer auch schon Erfahrungen mit zahlungsfaulen Auftraggebern gemacht. 

Während Auftraggeber Zahlungen gerne bis zur letzten Minute hinauszögern und nur für absolut mängelfreie Arbeiten bezahlen wollen, steht für viele Baufirmen mehr als nur der Profit auf dem Spiel – es geht um ihre bloße Existenz. Lange Wartezeiten auf Zahlungen können die Liquidität deiner Baufirma ernsthaft gefährden – ein Umstand, der gerade bei langfristigen Projekten zur Zerreißprobe wird. 

Die gute Nachricht: Mit dem Zahlungsziel macht die VOB ganz klare Vorgaben zu den Fristen, in denen du deine faire Bezahlung vom Auftraggeber erhalten musst. Dieser Artikel verrät dir, welche Fristen es gibt und welche Arten von Zahlungen sie betreffen. Zudem gehen wir darauf ein, wie du professionell mit einem Zahlungsverzug deines Auftraggebers umgehen kannst.

VOB-Projekte: So lange haben Auftraggeber Zeit für ihre Zahlung

Was ist ein Zahlungsziel?

Ein Zahlungsziel ist der festgelegte Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Rechnung nach ihrer Ausstellung beglichen werden muss. Es definiert die Frist für den Schuldner, die offene Forderung ohne Verzugsaufschläge oder weitere rechtliche Schritte zu zahlen.

§ 16 VOB/B schafft Verlässlichkeit rund um das Thema Zahlungsziel. Der Paragraph setzt fest, wie lange sich dein Auftraggeber bei der Bezahlung der Rechnung maximal Zeit lassen darf. Dabei werden unterschiedliche Arten der Zahlung unterschieden:

  • Abschlagszahlung
  • Vorauszahlung
  • Schlusszahlung

Für Abschlagszahlungen setzt die VOB eine Frist von 21 Tagen ab Rechnungszugang fest. Schlussrechnungen müssen hingegen innerhalb von 30 Tagen beglichen werden, wobei in speziellen, beiderseits akzeptierten Fällen, diese Frist auf bis zu 60 Tage verlängert werden kann. 

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass deine harte Arbeit rechtzeitig entlohnt wird und du nicht in finanzielle Nöte gerätst. Durch diese Vorgaben wird ein faires und effizientes Abrechnungssystem gefördert, das beide Seiten vor finanziellen Engpässen schützt und für eine klare Kommunikation sorgt.

Abschlags- und Vorauszahlungen für maximale Liquidität

Im Bauwesen stellen Abschlags- und Vorauszahlungen gemäß VOB/B wichtige Instrumente zur Liquiditätssicherung dar, vor allem bei umfangreichen Projekten. Um diese Finanzierungsquellen optimal zu nutzen, bedarf es jedoch sorgfältiger Planung und genauer Einhaltung der Vorgaben.

Abschlagszahlungen sind deine finanzielle Unterstützung während der laufenden Bauphase. Sie werden basierend auf dem Wert der erbrachten Leistungen und der gelieferten, aber noch nicht verbauten Materialien gewährt. Die VOB sieht vor, dass du diese Zahlungen als Auftragnehmer innerhalb von 21 Tagen nach Einreichung erhalten solltest. 

Sorge dafür, dass deine Aufstellungen akkurat und detailliert sind, um Verzögerungen bei der Zahlung zu vermeiden. Behalte dabei stets im Auge, dass die Höhe der Abschlagszahlung dem tatsächlichen Mehrwert der Baustelle entspricht und alle angeforderten Leistungen klar dokumentiert sind. So sollte es keine Ausreden für den Auftraggeber mehr geben, das Zahlungsziel nach VOB einzuhalten.

Vorauszahlungen können als finanzielle Vorschüsse für bevorstehende Arbeiten dienen. Diese sind besonders nützlich, wenn große Materialkäufe oder aufwendige Vorarbeiten anstehen. Vorauszahlungen müssen nicht zwingend im ursprünglichen Bauvertrag festgelegt sein, können aber nachträglich vereinbart werden, wobei der Auftraggeber in der Regel eine Sicherheitsleistung verlangt.

Expertentipp:
Eine offene Kommunikation mit dem Auftraggeber und eine lückenlose Dokumentation aller finanziellen Transaktionen sind entscheidend. Stelle sicher, dass alle Zahlungsanforderungen und -fristen klar kommuniziert werden und dass du bei Vorauszahlungen angemessene Sicherheiten stellst. Dies baut Vertrauen auf und verhindert Missverständnisse während der Projektlaufzeit.

Zahlungsziel nach VOB – Sonderfall Schlusszahlung

In der Welt des Bauens markiert die Schlusszahlung einen entscheidenden Punkt: den offiziellen Abschluss finanzieller Verpflichtungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Die VOB legt hierbei klare Regeln fest, um sicherzustellen, dass alles mit höchster Genauigkeit und Fairness abläuft.

Die Schlussrechnung nach § 16 VOB/B sollte daher mit größter Sorgfalt erstellt und ebenso akribisch geprüft werden. Sobald die Rechnung beim Auftraggeber eingeht, beginnt die Uhr zu ticken: Standardmäßig sind 30 Tage für die Begleichung vorgesehen. 

Unter besonderen Umständen, zum Beispiel bei besonders komplexen Projekten, kann diese Frist einvernehmlich auf bis zu 60 Tage verlängert werden. Dies bietet etwas Spielraum, sollte aber seitens des Auftraggebers keinesfalls als Selbstverständlichkeit angesehen werden.

Was passiert, wenn meine Rechnung Unstimmigkeiten aufweist?

Kritisch wird es, wenn die Rechnung Unstimmigkeiten aufweist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Probleme unverzüglich zu melden, um die Frist nicht unnötig in die Länge zu ziehen. In der Zwischenzeit muss mindestens der unbestrittene Teil der Rechnung bezahlt werden, um die Liquidität des Auftragnehmers zu schützen.

Abschließend gilt: Sobald die Schlusszahlung geleistet und von dir bestätigt wurde, sind alle weiteren Forderungen ausgeschlossen, es sei denn, es wird rechtzeitig ein Vorbehalt angemeldet. In diesem Falle hast du dann noch 28 Tage Zeit, um eventuelle Unstimmigkeiten geltend zu machen. 

Dieser Vorbehalt ist deine Versicherung gegen übergangene Ansprüche und sollte nicht unterschätzt werden. Achte also darauf, dass du deine Ansprüche innerhalb dieser kritischen Periode klar und deutlich kommunizierst, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Handlungsschritte bei Zahlungsverzug: So sicherst du deine Ansprüche

In der Baubranche kann es leider immer wieder zu Zahlungsverzug kommen. Verzögerungen bei der Bezahlung sind nicht nur ein administratives Ärgernis – sie können dein gesamtes Projekt ins Stocken bringen. Der VOB zufolge hast du als Auftragnehmer jedoch klare Möglichkeiten, auf verspätete Zahlungen zu reagieren.

Sobald die vereinbarte Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang verstreicht, zögere nicht, eine Nachfrist zu setzen. Diese Maßnahme signalisiert dem Auftraggeber die Dringlichkeit der Situation. 

Sollte auch diese Frist ungenutzt bleiben, hast du das Recht, deine weiteren Leistungen unverzüglich einzustellen und Verzugszinsen zu fordern. Diese belaufen sich auf 9% über dem aktuellen Basiszinssatz, was deutlich über den üblichen Konditionen für Kontokorrentkredite liegt. Kannst du zudem nachweisen, dass dir durch den Verzug höhere Kosten entstanden sind, steht es dir zu, auch diesen Schaden geltend zu machen.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Zahlungsverzug automatisch eintritt, wenn 30 bis maximal 60 Tage nach Rechnungszugang verstreichen, vorausgesetzt, du hast alle vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllt. In solchen Fällen hast du sogar das Recht, deine Arbeiten temporär einzustellen, bis die geschuldeten Beträge vollständig beglichen sind. 

Nutze diese Regelungen zu deinem Vorteil, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und dein Geschäft zu schützen. Halte deine Kommunikation dabei stets professionell und dokumentiere jeden Schritt sorgfältig, um bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen bestens vorbereitet zu sein.

Fazit

In der Baubranche, die leider bekannt für oft verzögerte Zahlungen ist, bietet die VOB klare Regeln zu Zahlungszielen, die Handwerker vor finanziellen Engpässen schützen. Abschlags-, Voraus- und Schlusszahlungen sind präzise geregelt, um sicherzustellen, dass du für deine Arbeit zeitgerecht und fair entlohnt wirst.

Abschlagszahlungen müssen innerhalb von 21 Tagen und Schlussrechnungen innerhalb von 30 Tagen – unter bestimmten Bedingungen auch bis zu 60 Tagen – beglichen werden. Bei Zahlungsverzug darfst du gerne rigoros sein und Maßnahmen von Nachfristen bis hin zu Verzugszinsen ergreifen.

FAQ – häufig gestellte Fragen zum Zahlungsziel nach VOB

Was ist das Zahlungsziel nach VOB? 

Das Zahlungsziel nach VOB bestimmt die Fristen, innerhalb derer Rechnungen im Bauwesen beglichen werden müssen. Es gewährleistet, dass Handwerker für ihre Arbeit rechtzeitig und fair bezahlt werden. Während das Zahlungsziel laut VOB im Falle von Abschlagszahlungen bei 21 Tagen liegt, hat der Auftraggeber für Schlusszahlungen 30 Tage Zeit.

Wie lange hat der Auftraggeber Zeit, eine Abschlagszahlung zu leisten?

Laut VOB muss eine Abschlagszahlung innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungszugang geleistet werden. Dies hilft Handwerkern, ihre laufenden Kosten während des Bauprojekts zu decken. Und unter bestimmten Bedingungen kannst du deine Arbeiten sogar einstellen, bis die Zahlung erfolgt ist.

Was geschieht, wenn die Schlusszahlung Verzögerungen aufweist? 

Bei Verzögerungen der Schlusszahlung kannst du als Handwerker nach dem Verstreichen der Nachfrist Verzugszinsen fordern. Anschließend bleiben dir weitere Eskalationsschritte von Mahnbescheid über politische und bankaufsichtliche Wege bis hin zur Werklohnklage offen.

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