In der dynamischen Welt des Bauwesens kann der Wind schnell drehen. Projekte pausieren, Pläne ändern sich, und manchmal müssen Verträge sogar gekündigt werden – ganz egal, ob vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer. 

Diese Momente testen nicht nur deine Nerven als Handwerker, sondern auch dein Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen deiner Projekte. Besonders die Kündigungsfristen im Bau verlangen deine Aufmerksamkeit. 

In diesem Artikel tauchen wir tief in die Thematik der Kündigungsfrist im Bau ein und bieten dir wertvolle Einblicke, die dir helfen, deine Rechte und Pflichten als Auftragnehmer zu verstehen und zu schützen.

Grundlagen der Kündigungsfrist im Bau

Kündigungsfristen sind im Bauwesen besonders kritisch, da sie die finanzielle und operationale Planung eines Unternehmens direkt beeinflussen. Der Bauvertrag enthält in der Regel spezifische Klauseln, die die Bedingungen und Fristen für eine Kündigung festlegen. 

Diese können aufgrund unterschiedlicher Umstände aktiviert werden und variieren je nach Vertragsbedingungen und den zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verankert sind.

Arten der Kündigung im Bau – und ihre Kündigungsfristen

Je nach Ausgangssituation auf der Baustelle und zwischen den Parteien gibt es verschiedene Arten der Kündigung auf dem Bau.

Bauarbeiten temporär unterbrechen – diese Fristen gelten

Zunächst gibt es die Möglichkeit einer Kündigung nach einer dreimonatigen Unterbrechung der Bauarbeiten. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer können sich dann entscheiden, den Vertrag zu beenden, wobei du als Auftragnehmer Anspruch auf Abrechnung der bisherigen Leistung sowie entgangener Geschäfts- und Baustellenkosten sowie Wagnis und Gewinn hast.

Fristlose Kündigung durch den Auftraggeber nur mit wichtigem Grund möglich

Eine zweite, weniger erfreuliche Situation ergibt sich, wenn der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigt, etwa bei schwerwiegenden, schuldhaften Vertragsverletzungen durch den Auftragnehmer. Doch Vorsicht: Manche Auftraggeber versuchen, diese Regelung auszunutzen, um sich der Zahlung zu entziehen, was oft zu Rechtsstreitigkeiten führt.

Erfahre deshalb hier, in welchen Fällen tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt, der zur fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber berechtigen könnte:

  • Nichterfüllung von Qualitätsstandards: Mangelhafte Ausführung der Arbeiten, die nicht den im Vertrag festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen
  • Missachtung sicherheitsrelevanter Vorschriften: Verstöße gegen geltende Sicherheitsbestimmungen, die das Bauprojekt oder die Gesundheit der Arbeiter gefährden könnten
  • Verzögerungen bei der Fertigstellung: Erhebliche Verzögerungen bei der Fertigstellung der Arbeiten, die nicht durch höhere Gewalt oder vom Auftraggeber verursachte Umstände gerechtfertigt sind
  • Vertragsbruch bezüglich Subunternehmern: Einsatz von nicht qualifizierten Subunternehmern oder solchen, die nicht den vertraglichen Anforderungen entsprechen
  • Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Auflagen: Hierunter fallen zum Beispiel die Nichtbeachtung von Umweltauflagen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, die für das Projekt gelten.
  • Falsche oder irreführende Berichterstattung: Falschdarstellung des Baufortschritts oder finanzieller Aspekte des Projekts gegenüber dem Auftraggeber

Welche Kündigungsfrist gilt im Bau, wenn kein wichtiger Grund vorliegt?

Nur wenn der Auftraggeber klar nachweisen kann, dass einer dieser Kriterien auf eure Zusammenarbeit zutrifft, kann er dich und dein Unternehmen fristlos kündigen. Andernfalls kann dir dein Auftraggeber nur eine freie Kündigung vollziehen, wobei du als Auftragnehmer jedoch Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung hat, abzüglich der Einsparungen, die durch die Beendigung des Vertrags entstehen.

Vertragskündigung aus der Sicht des Handwerkers

Als Handwerker stehen dir ebenfalls rechtliche Mittel zur Verfügung, um einen Vertrag zu kündigen, insbesondere wenn das Vertrauen zum Auftraggeber nachhaltig gestört ist oder er in Zahlungsverzug gerät. § 9 der VOB ermöglicht dir, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, und zwar mit einer Frist von rund 30 Tagen. 

Dabei entstehen Vergütungsansprüche, die Ihre bisherige Arbeit und investierte Ressourcen absichern. Du bleibst also keinesfalls auf den Kosten und deinem Aufwand sitzen, den du bereits für die Baustelle investiert hast.

Fazit

Als Handwerker im Bauwesen ist es entscheidend, dass du nicht nur deine Handwerkskunst beherrschst, sondern auch die rechtlichen Aspekte deiner Arbeit verstehst. Indem du die Kündigungsfristen im Bau kennst, schützt du dich vor finanziellen Verlusten und förderst eine klare Kommunikation mit deinen Auftraggebern. 

Achte stets darauf, alle Vertragskonditionen sorgfältig zu prüfen und dich im Zweifelsfall rechtzeitig beraten zu lassen, um auf alle Eventualitäten von der dreimonatigen Unterbrechung bis hin zur fristlosen Kündigung vorbereitet zu sein. Unser Fazit rund um die Kündigung von Bauverträgen lautet daher: Vorsicht und Vorbereitung ist alles!

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Kündigungsfrist im Bau

Was passiert bei einer Vertragskündigung nach der dreimonatigen Bauunterbrechung?  

Wenn ein Bauprojekt für drei Monate unterbrochen wird, können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer hat dann Anspruch auf Abrechnung der erbrachten Leistungen plus entgangene Kosten und Gewinn.

Was bedeutet eine fristlose Kündigung im Bauwesen? 

Eine fristlose Kündigung ist im Bauwesen von beiden Seiten möglich, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen.

Wie kann ein Handwerker auf Zahlungsverzug des Auftraggebers reagieren? 

Ein Handwerker kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät. Dies berechtigt den Auftragnehmer nach Paragraph 9 der VOB, Vergütungsansprüche für erbrachte und nicht vollständig bezahlte Leistungen geltend zu machen.

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