Koordinieren? Das ist heute fast ein Fremdwort für viele Auftraggeber! Dennoch sind Auftraggeber laut Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zur Koordination des Projekts verpflichtet. Was diese Fakten für deine Arbeit als Handwerksunternehmen in öffentlichen Bauprojekten bedeuten, erfährst du in diesem Artikel unseres VOB Magazins.

Navigieren durch Änderungen: Das sagt die VOB dazu

Im rauen Alltag auf der Baustelle ist Flexibilität unerlässlich, besonders wenn es um geänderte Leistungen nach der VOB geht. Häufig stellen wir Handwerker fest, dass der ursprünglich vereinbarte Plan nicht mehr zum Ist-Zustand passt. Sei es durch unvorhergesehene bauliche Herausforderungen oder durch neue Anforderungen des Auftraggebers – Änderungen sind oft unvermeidlich. 

Wenn auf deiner Baustelle plötzlich der Plan nicht mehr zur Realität passt, ist eine klare Vorgehensweise gefragt. §3 der VOB greift genau dann, wenn vereinbarte Leistungen angepasst werden müssen. Dieser sieht vor, dass die geänderten Leistungen VOB-gerecht dokumentiert und vergütet werden.

Koordinationspflicht nach VOB – eine Herausforderung für den Auftraggeber

Was ist die Koordinationspflicht nach VOB?

Die Koordinationspflicht nach VOB ist eine zentrale Verantwortung des Auftraggebers, die das gesamte Bauvorhaben von der Planungs- bis zur Ausführungsphase begleitet. Er muss sicherstellen, dass alle Prozesse im Bauprojekt harmonisch und reibungslos ineinandergreifen.

Das erfordert aktives Steuern und Abstimmen aller beteiligten Parteien – von Architekten über den Fachplaner bis hin zu den Handwerkern und anderen Auftragnehmern. Misslingt diese Koordination, führt das zu Chaos auf der Baustelle, verzögerten Zeitplänen und eskalierenden Kosten. Leider tritt dieser Fall insbesondere in komplexen Projekten immer wieder ein.

Chaos im Bauprozess – das ist der häufigste Grund!

Laut VOB liegt die Last der Koordinationspflicht auf den Schultern des Auftraggebers – eine zugegebenermaßen große Herausforderung, vor allem wenn es sich um große und umfangreiche öffentliche Bauvorhaben handelt. Während der Planungsphase sollte er seine Architekten und Fachplaner mit notwendigen Entscheidungen versorgen und die kreativen Ströme zielführend lenken. 

Doch in der Realität? Fehlanzeige! In der Ausführungsphase verschärft sich das Chaos: Die verschiedenen Gewerke sollen wie Zahnräder ineinandergreifen, doch stattdessen läuft die gesamte Koordination aus dem Ruder.

Grund für Probleme: Auftraggeber verschieben ihre Koordinationspflicht
Statt sich dieser Verantwortung zu stellen, schieben Auftraggeber den schwarzen Peter zu oft dem Architekten zu. Der versucht dann seinerseits, Teile der Koordinationspflicht auf die Schultern der Fachplaner abzuwälzen. Währenddessen leidet das Projekt: Bauzeitenpläne (interne Verlinkung auf entstehenden Blogartikel „Bauzeitenplan“) sind ein Witz, oft schlecht gepflegt oder gar nicht vorhanden. Die Folge: Ein massives Störfeuer für den Baufortschritt.

Von der Koordinations- zur Fürsorgepflicht – deine Chance als Handwerker

Doch in dieser Lücke liegt deine Chance: Dein Handwerksunternehmen kann durch vorbildliche Fürsorge glänzen. Nutze deine Schutz-, Hinweis- und Warnfunktionen, um eigenständig Dokumente zu erstellen und so deine Position zu stärken. Mach klar, dass gute Koordination kein optionaler Luxus, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil erfolgreicher Projektrealisierung ist!

Fazit

Ohne gute Koordination kein erfolgreiches Bauprojekt – das ist Fakt! Der Auftraggeber trägt dabei die Verantwortung, alle Beteiligten so zu steuern, dass das Bauvorhaben reibungslos voranschreitet.

Insbesondere in großen Bauprojekten führt diese Koordinationspflicht jedoch immer zu Problemen, da der Auftraggeber und auch sein Team aus Architekt und Fachplaner nicht dazu in der Lage ist, seiner Pflicht nachzukommen. Nutze diese Situation, um durch deine Fürsorge auf der Baustelle zu brillieren und dich in eine Top-Verhandlungsposition zu begeben.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur Koordinationspflicht des Auftraggebers

Was bedeutet Koordinationspflicht im Bauprojekt?

 

Die Koordinationspflicht fordert vom Auftraggeber, alle Bauaktivitäten zu überwachen und zu steuern. Er muss sicherstellen, dass Planung und Ausführung nahtlos ineinandergreifen und alle beteiligten Parteien effektiv zusammenarbeiten. Diese Pflicht beinhaltet die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen und das Treffen von Entscheidungen, um Verzögerungen und Konflikte auf der Baustelle zu vermeiden.

Warum ist die Koordinationspflicht so entscheidend für den Erfolg eines Bauprojekts?

 

Ohne eine starke Koordination steigen die Risiken von Baufehlern, Verzögerungen und Budgetüberschreitungen. Die Pflicht des Auftraggebers, alle Prozesse zu koordinieren, garantiert, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben pünktlich und anforderungsgemäß erfüllen. So kann das Projekt mit der höchsten Wahrscheinlichkeit innerhalb des Zeitplans und des festgelegten Budgets realisiert werden.

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