Eine Unstimmigkeit im Bauablauf, eine fehlerhafte Planung oder eine schlechte Kommunikation zwischen den Parteien: Auf der Baustelle sind spontane Änderungen an der Tagesordnung. Geänderte Leistungen nach VOB sind kein Grund zur Sorge, wenn sie richtig dokumentiert, kommuniziert und in die Planung aufgenommen werden.

Die gute Nachricht: Jedes Mal, wenn sich der Plan ändert, sei es durch unerwartete bauliche Herausforderungen oder zusätzliche Wünsche des Auftraggebers, sorgt die VOB dafür, dass deine Arbeit entsprechend vergütet wird. Lerne in diesem Beitrag unseres VOB Magazins deine Rechte und Pflichten bei geänderten Leistungen in VOB Projekten kennen, um künftig immer auf der sicheren Seite zu stehen.

Navigieren durch Änderungen: Das sagt die VOB dazu

Im rauen Alltag auf der Baustelle ist Flexibilität unerlässlich, besonders wenn es um geänderte Leistungen nach der VOB geht. Häufig stellen wir Handwerker fest, dass der ursprünglich vereinbarte Plan nicht mehr zum Ist-Zustand passt. Sei es durch unvorhergesehene bauliche Herausforderungen oder durch neue Anforderungen des Auftraggebers – Änderungen sind oft unvermeidlich. 

Wenn auf deiner Baustelle plötzlich der Plan nicht mehr zur Realität passt, ist eine klare Vorgehensweise gefragt. §3 der VOB greift genau dann, wenn vereinbarte Leistungen angepasst werden müssen. Dieser sieht vor, dass die geänderten Leistungen VOB-gerecht dokumentiert und vergütet werden.

Das bedeuten geänderte Leistungen laut VOB für deine Vergütung

Laut §2 Abs. 5 der VOB müssen neue Preise, die aus Änderungs- oder Zusatzleistungen resultieren, unter Einbeziehung der Mehr- oder Minderkosten vor Beginn der Umsetzung vereinbart werden. Diese Vorgehensweise scheint auf dem Papier klar, doch die Umsetzung in der Praxis ist oft hektisch und unstrukturiert.

Häufig finden Gespräche über Änderungen nur flüchtig mit dem Bauleiter oder dem Fachplaner statt, ohne dass formelle Vereinbarungen getroffen werden. Im Tatendrang des Baustellenalltags werden Entscheidungen getroffen und Materialien bestellt, um keine Zeit zu verlieren.

Bei geänderten Leistungen: Kommunikation ist entscheidend!

Doch Vorsicht: Wenn du als Handwerker Änderungen eigenmächtig vornimmst, ohne diese durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen, begibst du dich auf dünnes Eis. Die VOB §2 Abs. 6 verpflichtet dich, Zusatzleistungen vor der Ausführung beim Auftraggeber anzukündigen.

Wird dies versäumt, könnte es schwierig werden, die entstandenen Kosten im Anschluss erfolgreich geltend zu machen, etwa in Form eines VOB Nachtrags (interne Verlinkung auf entstehenden Blogartikel „VOB Nachtrag“).

Der richtige Weg bei geänderten Leistungen in VOB-Projekten

Unser Tipp: Begegne Änderungen proaktiv. Fordere bei Problemen auf der Baustelle eine überarbeitete Planung an, die alle Änderungen oder Zusatzleistungen klar definiert. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine Arbeit korrekt vergütet wird und du dich nicht in Nachverhandlungen um ausstehende Zahlungen verstrickst.

Ein klarer, direkter Kommunikationsweg mit dem Auftraggeber ist hier das A und O, um deine Rechte als Handwerker zu wahren und deine faire Entlohnung zu sichern. Verzichte auf Handschläge mit dem Fachplaner, sondern wende dich direkt an den Auftraggeber, wenn du die Notwendigkeit für eine Planänderung siehst. Sei nicht nur der Ausführende, sei der Mitgestalter deines Geschäfts!

Fazit

Geänderte Leistungen nach VOB kommen immer wieder vor, sind aber mit etwas kommunikativem Geschick keine Hürde. Stelle sicher, dass du jede Änderung fest im Griff hast, indem du vor Beginn der geänderten oder zusätzlichen Leistungen klare Vereinbarungen triffst. Lass dich nicht in die Falle locken, ohne bestätigte Anpassungen zu arbeiten.

Die VOB schützt dich – nutze sie, um deine Ansprüche sicherzustellen und deine Position zu stärken. Kein Handwerker sollte für unvergütete Mühen bluten müssen. Stehe fest, fordere rechtzeitig neue Planungen und lass deine Arbeit angemessen honorieren.

Die wichtigsten Takeaways für Handwerker in Bezug auf geänderte Leistungen nach VOB im Überblick:

  • Für Änderungs- und Zusatzleistungen stehen dir angepasste Vergütungen zu.
  • Stelle sicher, dass die neuen Preise ausgehandelt wurden, bevor deine Ausführung beginnt.
  • Zeige sich ändernde Leistungen stets deinem Auftraggeber an, bevor du loslegst.
  • Setze deine Mehransprüche immer als gut begründete Nachträge durch.

FAQ – häufig gestellte Fragen zu geänderten Leistungen nach VOB

Was muss ich als Handwerker nach VOB tun, wenn sich meine Leistung ändert? 

 

Sobald du feststellst, dass die ursprünglich vereinbarten Leistungen nicht mehr zum aktuellen Ist-Zustand passen, bist du verpflichtet, dies sofort dem Auftraggeber mitzuteilen. Es ist entscheidend, dass du eine Bestätigung für die geänderten Leistungen und die neue Vergütung einholst, bevor du die Arbeit fortsetzt. Das garantiert, dass alle Änderungen dokumentiert sind und du gerecht entlohnt wirst.

Wie wird der neue Preis für geänderte Leistungen nach VOB bestimmt?

 

Nach VOB §2 Abs. 5 sollte der neue Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten, die durch die Änderung entstehen, vor der Ausführung der neuen Leistung vereinbart werden. Das hilft, Konflikte über die Endabrechnung zu vermeiden und stellt sicher, dass du als Handwerker für deine zusätzlichen Anstrengungen fair bezahlt wirst.

Was passiert, wenn ich ohne offizielle Genehmigung mit geänderten Leistungen beginne? 

Wenn du ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen beginnst, riskierst du, dass deine Nachträge nicht anerkannt und vergütet werden. Um deine Interessen zu schützen, solltest du immer auf eine klare und schriftliche Bestätigung bestehen, bevor du Änderungen vornimmst. Das sichert deine Position ab und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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