Lupenreine Angebote mit der perfekten Urkalkulation nach VOB

Die Erstellung von Angeboten im Bausektor ist eine Philosophie für sich. Insbesondere in komplexen Gewerken wie dem Garten- und Landschaftsbau oder dem Hoch- und Tiefbau braucht es eine VOB Urkalkulation, um Einheitspreise zu ermitteln und transparent aufzuschlüsseln. Diese wird häufig vom Auftraggeber in seiner Ausschreibung gefordert.

Wir von VOB.de möchten mit diesem Blogartikel aus unserer Reihe VOB Grundlagen Klarheit zur Urkalkulation nach VOB liefern, sodass du als Ausbaugewerk im Detail verstehst, wie dieses Konzept funktioniert. Kenne die Vorgaben zur VOB Urkalkulation und erstelle lupenreine Angebote!

Transparente Angebotserstellung mit der VOB Urkalkulation

Was ist eine Urkalkulation?

Eine Urkalkulation dient der VOB zufolge der detaillierten Darstellung der Kostenstrukturen eines Bauvorhabens und wird häufig von Auftraggebern bei der Angebotsabgabe verlangt. Diese detaillierte Kostenaufstellung, die in der Regel in einem verschlossenen Umschlag vorgelegt wird, soll die Grundlage der Preisgestaltung transparent machen und die Nachvollziehbarkeit der Angebotspreise für den Auftraggeber gewährleisten.

Obwohl die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) die Urkalkulation nicht explizit erwähnt oder fordert, wird sie in der Baupraxis als wesentlicher Bestandteil des Angebotsprozesses betrachtet, insbesondere um die Eignung und das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Bieters zu beurteilen.

Die Urkalkulation bildet eine fundamentale Grundlage im Bauwesen, wenn es um die detaillierte Aufschlüsselung und Erklärung von Einheitspreisen geht. Während für viele Gewerke eine einfache Kalkulation ausreicht, da Material- und Lohnkosten im Vordergrund stehen, erweist sich die Urkalkulation in bestimmten Bereichen als unverzichtbar und komplex. Besonders in den Gewerken:

  • Garten- und Landschaftsbau
  • Rohbau
  • Hochbau
  • Tiefbau
  • Schreinerhandwerk

Klare Vereinbarungen zur Hinterlegung der VOB Urkalkulation treffen

Für eine effektive Nutzung und Handhabung der Urkalkulation ist es erforderlich, dass Auftraggeber und Auftragnehmer klare Vereinbarungen über die Hinterlegung der Urkalkulation und deren inhaltliche Anforderungen treffen. 

Diese Vereinbarungen sollten den Zeitpunkt der Hinterlegung, beispielsweise mit dem Angebot oder spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, und den Detaillierungsgrad der aufzuschlüsselnden Preise festlegen. Obwohl eine eingereichte Urkalkulation nicht automatisch zum Vertragsbestandteil wird, ist ihre Rolle im Vergabeprozess und bei der späteren Abwicklung in manchen Gewerken unverzichtbar.

Die VOB Urkalkulation: Ein vertrauliches Dokument

Bei öffentlichen Bauaufträgen sind spezielle Anforderungen für die Hinterlegung einer Urkalkulation vorgesehen, wie in den Vergabehandbüchern detailliert beschrieben. Die Hinterlegung erfolgt in der Regel verschlossen und ist für den Auftraggeber zur Aufbewahrung bestimmt, bis ein Bedarf für die Prüfung entsteht.

Die Vertragspartner müssen zudem vereinbaren, unter welchen Umständen die Urkalkulation geöffnet und eingesehen werden darf, was insbesondere für die Prüfung von Nachträgen oder die Vereinbarung neuer Preise von Bedeutung ist. Eine nicht vorgelegte Urkalkulation kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen, da eine adäquate Angebotsprüfung nicht möglich wäre. 

Die Öffnung der Urkalkulation sollte unter vorher festgelegten Bedingungen erfolgen, um die Integrität der Preisermittlung zu wahren und gleichzeitig den notwendigen Prüfungsbedarf zu decken. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Urkalkulation als vertrauliche Preisermittlung des Bieters geschützt bleibt, bis eine Öffnung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.

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VOB Urkalkulation: Welche Inhalte dürfen nicht fehlen?

Die inhaltliche Gestaltung einer Urkalkulation ist wichtig für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Preisbildung. Obwohl die Vergabehandbücher keine spezifischen Anforderungen zum Umfang der Aufschlüsselung vorgeben, umfasst eine praxisgerechte VOB Urkalkulation in der Regel detaillierte Aussagen zu den Kalkulationsansätzen für vereinbarte Einheitspreise. Diese umfassen insbesondere:

  • Einzelkosten der Teilleistungen (EKT): Dazu zählen Lohnkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Hilfsmittelkosten und Kosten für Nachunternehmerleistungen.
  • Zuschlagssätze für Gemeinkosten: Aufschlüsselung der Baustellengemeinkosten (BGK) sowie der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK).

Wagnis und Gewinn (W & G): Berücksichtigung von Gewinn sowie betriebs- und leistungsbezogenem Wagnis.

In diesen Fällen kann auf die Urkalkulation in VOB Aufträgen verzichtet werden

Nicht in jedem Gewerk im Baugewerbe laufen die Arbeitsprozesse gleich ab. Vielmehr unterscheiden sich die Einheitspreise verschiedener Gewerke nach der Komplexität der Berechnung. Je komplexer die Bildung der Einheitspreise ist, desto wichtiger ist es auch, die VOB Urkalkulation ordnungsgemäß anzufertigen.

In Gewerken wie dem Garten- und Landschaftsbau, dem Rohbau, dem Hoch- und Tiefbau sowie eventuell dem Schreinerhandwerk ist die detaillierte Urkalkulation praktisch unverzichtbar. Hier müssen zahlreiche Einzeltätigkeiten und der Einsatz spezifischer Geräte und Hilfsmittel in den Gesamtpreis einfließen, was die Kalkulation erheblich komplizierter macht.

Ein einfaches Beispiel: Beim Betonieren im Hochbau beeinflusst die Nutzung von Schalung, Mörtel und Hilfsmitteln wie Kränen, Mauerwerken und Betonmischern den Einheitspreis erheblich. Zudem setzt sich der Prozess aus zahlreichen Einzelschritten zusammen. Jeder dieser Schritte trägt zur Komplexität der Aufgabe bei und unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen Urkalkulation.

In vielen Fällen laufen die Prozesse jedoch deutlich einfacher ab. So sind etwa bei der einfachen Montage eines Edelstahlrohres nur die Material- und die Lohnkosten zu berücksichtigen, da weder Geräte und Hilfsmittel noch viele Einzelschritte erforderlich sind.

Die Verbindung der Urkalkulation mit den EFB-Preisblättern nach VHB-Bund (2019) zeigt, dass die Urkalkulation den Anforderungen der Formblätter für die Preisermittlung sehr nahe kommt. In diesem Kontext dient die Urkalkulation, häufig in Form des einheitlichen Formblatts EFB 221 in Verbindung mit Formblatt 223, dazu, die Kalkulationsgrundlagen transparent und nachvollziehbar zu machen.

Dieser Fakt ermöglicht es, dass bei der Verwendung der Formblätter 221, 222 und insbesondere 223, welches die Aufgliederung der Einheitspreise beinhaltet, unter Umständen auf eine separate Vorlage der Urkalkulation verzichtet werden kann. Dies muss jedoch in jedem Fall vorher zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Du möchtest im Detail wissen, wann eine VOB Urkalkulation erforderlich ist und welche Gewerke davon im Speziellen betroffen sind? Dann empfehlen wir dir das Video von Continu-ING Gründer Andreas Scheibe zu genau diesem Thema!

VOB Urkalkulation und Nachträge

Die Vorlage und Hinterlegung einer Urkalkulation bei Bauaufträgen, insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, dient nicht nur der Bewertung und Wertung von Angeboten, sondern auch als Basis für die Prüfung preislicher Forderungen bei Nachträgen (interne Verlinkung auf entstehenden Blogartikel „VOB Nachträge“). Das wird besonders relevant, wenn Verdachtsmomente wie Preisabsprachen oder Mischkalkulationen bestehen. 

Wie das Urteil des OLG Düsseldorf verdeutlicht, ist eine transparente und nachvollziehbare Darlegung der Preisgrundlagen essenziell, um Mehrvergütungsansprüche bei Nachträgen zu rechtfertigen. Die Urkalkulation dient hier als Schlüsseldokument, das die Kalkulationsbasis für ursprünglich vereinbarte Leistungen sowie für etwaige nachträgliche Anpassungen aufzeigt.

Im Kontext von BGB-Verträgen ermöglicht die VOB Urkalkulation eine klare Basis für die Anpassung der Vergütung bei Leistungsänderungen, indem auf die vereinbarten Kalkulationsansätze zurückgegriffen wird. Dies gewährleistet eine gerechte und an den realen Kosten orientierte Vergütungsanpassung, die beiden Parteien Sicherheit bietet.

Jedoch ist bei der Anwendung der Urkalkulation für Nachtragsberechnungen Vorsicht geboten, insbesondere bei der Zurechnung der Baustellengemeinkosten (BGK), die nicht einfach proportional zum geänderten Leistungsumfang angesetzt werden können. Die sorgfältige Bewertung und Anpassung dieser Kostenposten ist entscheidend, um eine faire und marktgerechte Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen zu erzielen.

Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten im Bezug auf VOB Nachträge in unserem Magazinartikel VOB Nachträge – Business as usual? Wie Nachträge nach der VOB funktionieren und welche Pflichten Auftraggebern zukommen!

Fazit

Die Urkalkulation nach VOB ist ein entscheidendes Element bei der Angebotsstellung in der Bauwirtschaft, das vor allem in komplexen Gewerken wie dem Garten- und Landschaftsbau, Rohbau sowie Hoch- und Tiefbau eine zentrale Rolle spielt. 

Eine Urkalkulation ermöglicht in diesen Gewerken eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der Zusammensetzung von Einheitspreisen. Das macht sie möglich, indem sie sämtliche Kostenfaktoren – von Material und Lohn über Geräte bis hin zu Hilfsmitteln – detailliert aufschlüsselt.

Dieses Werkzeug unterstützt nicht nur eine faire Preisbildung, sondern erleichtert auch die Kommunikation und Abwicklung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern, indem es für Klarheit in der Angebots- und Vertragsphase sorgt. Auch bei eventuellen Nachträgen kann sich die VOB Urkalkulation als entscheidendes Dokument erweisen, um die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu überprüfen.

FAQ – häufig gestellte Fragen zur VOB Urkalkulation

Was gehört zu einer Urkalkulation?

Eine Urkalkulation umfasst die detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten, die zur Bildung des Einheitspreises für eine Bauleistung beitragen. Dazu zählen Einzelkosten der Teilleistungen wie Material-, Lohn-, Geräte- und Hilfsmittelkosten sowie Zuschlagssätze für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

Welches Formblatt ist die Urkalkulation?

Die Urkalkulation wird häufig in Verbindung mit dem Formblatt EFB-Preis 221 für die Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder dem Formblatt 223 für die Aufgliederung der Einheitspreise dargelegt. Diese Formblätter dienen der strukturierten Darstellung der Kalkulationsgrundlagen.

Für welche Gewerke ist die Urkalkulation besonders relevant?

Die Urkalkulation ist besonders relevant für Gewerke mit komplexen Bauprozessen und hohem Planungsaufwand. Hierzu zählen Garten- und Landschaftsbau, Rohbau, Hochbau, Tiefbau und in einigen Fällen auch Schreinerarbeiten. Hier ist eine detailliertere Kostenaufschlüsselung notwendig als in allen anderen Gewerken.

Was beinhaltet eine Urkalkulation genau?

Eine Urkalkulation beinhaltet eine genaue Auflistung und Bewertung aller Kostenposten, die zur Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Dies umfasst die Einzelkosten der Teilleistungen von Material, Lohn, Geräten und Hilfsmitteln, die Zuschläge für Gemeinkosten, sowie Angaben zu Wagnis und Gewinn.

Ist die Vorlage einer Urkalkulation bei jedem Bauauftrag erforderlich?

Die Notwendigkeit einer Urkalkulation hängt vom spezifischen Bauauftrag und den Anforderungen des Auftraggebers ab. Bei öffentlichen Ausschreibungen oder komplexen Projekten wird sie oft verlangt, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Preisbildung zu gewährleisten. In einfacheren Projekten kann darauf unter Umständen verzichtet werden. Die Notwendigkeit einer VOB Urkalkulation ist immer auch abhängig vom Gewerk des Bewerbers und der Komplexität seiner Kalkulation.